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   OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00   

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OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00 (https://dejure.org/2000,32983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00 (https://dejure.org/2000,32983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 Ss OWi 1197/00 (https://dejure.org/2000,32983)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Auslegung, Sachrüge, Verletzung materiellen Rechts, Wirksamkeit des Bußgeldbescheides als Verfahrensgrundlage, fehlende Anhörung vor Erlas eines Bußgeldbescheides, standardisiertes Messverfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00
    Zwar rügt der Verteidiger ausdrücklich "die Verletzung von Verfahrensrecht", doch macht er ausweislich der Rechtsmittelbegründung sinngemäß (vgl. BGHSt 19, 273, 274/275; KK-Kuckein, 4. Aufl. (1999), § 344 StPO Rdnr. 20 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl. (1999), § 344 StPO Rdnr. 11 m.w.N.) geltend, der dem gerichtlichen Verfahren zugrundeliegende Bußgeldbescheid sei infolge der Verletzung des rechtlichen Gehörs vor dessen Erlas unwirksam.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00
    Bei einem standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren - wie hier (vgl. BGHSt 43, 277 ff.) - kann es entgegen den vorliegenden Urteilsgründen grundsätzlich nicht mit der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Geschwindigkeit sein Bewenden haben, vielmehr muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren jeweils auch den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGHSt 39, 291, 303).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00
    Bei einem standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren - wie hier (vgl. BGHSt 43, 277 ff.) - kann es entgegen den vorliegenden Urteilsgründen grundsätzlich nicht mit der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Geschwindigkeit sein Bewenden haben, vielmehr muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren jeweils auch den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGHSt 39, 291, 303).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 5 Ss OWi 304/91
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss OWi 1197/00
    Er beruft sich mithin auf das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung (vgl. Göhler, 12. Aufl. (1998), § 66 OWiG Rdnr. 38) und damit auf Rechtsfehler in der Anwendung von Rechtsnormen, die dem sachlichen Recht zugeordnet werden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 39; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 StPO Rdnr.14).
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